Aktuelles - Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Behinderten-Pauschbetrag bei getrennter Veranlagung (1.9.12)
Bei einer getrennten Veranlagung ist der Behinderten-Pauschbetrag zwingend auf beide Eltern aufzuteilen, selbst wenn die Eltern die vollständige Übertragung auf ein Elternteil beantragt haben.
Au-pair-Aufenthalt als Berufsausbildung (1.9.12)
Damit ein Au-pair-Aufenthalt als kindergeldunschädliche Berufsausbildung gilt, muss der Aufenthalt von einem umfassenden Sprachunterricht begleitet sein.
Nutzung eines Dienstwagens durch den Ehegatten (1.9.12)
Auch die Nutzung des Dienstwagens durch den Ehegatten zählt als Privatnutzung, die als geldwerter Vorteil zu versteuern ist.
Besuchsfahrten zu den Kindern sind Kosten der Lebensführung (1.8.12)
Kosten für Besuchsfahrten zu den getrennt lebenden Kindern sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
Praxisgebühr nicht als Sonderausgabe abziehbar (1.8.12)
Weil die Praxisgebühr eine Selbstbeteiligung und nicht Teil des Versicherungsbeitrags ist, kann sie nicht wie der Krankenversicherungsbeitrag selbst als Sonderausgabe abgezogen werden.
Stellungnahme des Bundesrats zum Jahressteuergesetz 2013 (1.7.12)
Auf 128 Seiten hat der Bundesrat seine Änderungswünsche zum aktuellen Gesetzentwurf für das Jahressteuergesetz 2013 aufgelistet.
Schulgeld an schweizerische Privatschule nicht abziehbar (1.7.12)
Schulgeld für eine schweizerische Privatschule ist anders als bei Privatschulen in EU-Ländern nicht steuerlich abziehbar.
Beschränkte Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten zulässig (1.7.12)
Der Bundesfinanzhof hält die beschränkte Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten für verfassungsgemäß.
Kein Kindergeld bei Übergangszeit von mehr als vier Monaten (1.6.12)
Dass es bei einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und Wehr- oder Zivildienst kein Kindergeld mehr gibt, hält der Bundesfinanzhof für verfassungsgemäß.
Ferienjob kann Kindergeld kosten (1.6.12)
Auch wenn die Einkommensprüfung beim Kindergeld seit diesem Jahr abgeschafft ist, gibt es immer noch Einschränkungen für die Berufstätigkeit volljähriger Kinder.

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