Aktuelles - Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Unrechtmäßig abgeführte Lohnsteuer als Arbeitslohn (1.10.09)
Wenn der Arbeitgeber zuviel Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt hat, gilt diese zusätzliche Lohnsteuer als Arbeitslohn..
Arbeitszimmer wieder abziehbar (1.10.09)
In bestimmten Fällen ist ein häusliches Arbeitszimmer nun wieder bei den Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar.
Verpflegungspauschale nur bei auswärtiger Fahrtätigkeit (1.10.09)
Eine Fahrtätigkeit auf dem Betriebsgelände des Arbeitgebers berechtigt nicht zur Inanspruchnahme der Verpflegungspauschalen für eine auswärtige Fahrtätigkeit.
Entfernungspauschalen ab 2007 (1.10.09)
In einem Schreiben setzt sich das Bundesfinanzministerium mit der Fortführung der Entfernungspauschalen auseinander.
Bundesfinanzhof kippt Jahreswagenbesteuerung (1.9.09)
Für die Berechnung des steuerpflichtigen geldwerten Vorteils aus dem vergünstigten Kauf eines Pkw gilt der übliche Endpreis und nicht die Preisempfehlung des Herstellers als Grundlage.
Längere S-Bahn-Strecke erhöht nicht die Entfernungspauschale (1.9.09)
Auch wenn die S-Bahn-Trasse eine längere Linienführung hat, gilt die kürzeste Straßenverbindung als Grundlage für die Berechnung der Entfernungspauschale.
Nachträgliche Geltendmachung von Fahr- und Unfallkosten (1.8.09)
Mit der Wiederherstellung der alten Rechtslage bei der Entfernungspauschale können auch Unfallkosten und höhere Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel noch nachträglich geltend gemacht werden.
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (1.8.09)
Der weitgehende Ausschluss des Werbungskostenabzugs für ein häusliches Arbeitszimmer seit 2007 kommt auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts.
Nachwuchsförderpreis als Arbeitslohn (1.8.09)
Sogar das von dritter Seite gezahlte Preisgeld für einen Förderpreis kann steuerpflichtiger Arbeitslohn sein.
Neue doppelte Haushaltsführung nach längerer Unterbrechung (1.7.09)
Nach einer längeren Unterbrechung kann auch am selben Ort erneut eine doppelte Haushaltsführung begründet werden, womit wieder Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand besteht.

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