Aktuelles - Selbständige und Unternehmer

Umsatzsteuervorauszahlung als regelmäßige Ausgabe (1.10.09)
Einnahmen-Überschuss-Rechner können die Umsatzsteuervorauszahlung auch 2009 und 2010 nicht als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe behandeln, weil sich deren Fälligkeit am 10. Januar wegen des Wochenendes verschiebt.
Leistungen einer Praxisausfallversicherung sind steuerfrei (1.9.09)
Die Praxisausfallversicherung für Ärzte zählt zum privaten Lebensführungsbereich, womit Beiträge keine Betriebsausgaben und Leistungen keine Betriebseinnahmen sind.
Online-Händler müssen ihre Widerrufsbelehrung anpassen (1.8.09)
Eine Änderung im Fernabsatzrecht erfordert die Anpassung der Widerrufsbelehrung, um Abmahnungen zu vermeiden.
Bundestag und Bundesrat verabschieden Bürgerentlastungsgesetz (1.8.09)
Entlastungen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer werden wie geplant umgesetzt.
Nachträgliche Geltendmachung von Fahr- und Unfallkosten (1.8.09)
Mit der Wiederherstellung der alten Rechtslage bei der Entfernungspauschale können auch Unfallkosten und höhere Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel noch nachträglich geltend gemacht werden.
Wahl der Einnahme-Überschuss-Rechnung nach Jahresende (1.8.09)
Eine Gesellschaft, der beide Gewinnermittlungsarten offenstehen, kann sich auch noch nach Jahresende für die Gewinnermittlung nach der Einnahme-Überschuss-Rechnung entscheiden.
Finanzämter sollen Kulanz zeigen (1.7.09)
Der Bundesfinanzminister fordert die Finanzämter auf, angesichts der aktuellen Wirtschaftslage kulant gegenüber Unternehmern und Selbstständigen zu sein.
Investitionsabzugsbetrag in der Praxis (1.7.09)
Statt der Ansparabschreibung gibt es nun den Investitionsabzugsbetrag, zu dessen praktischer Anwendung das Bundesfinanzministerium einige Hinweise liefert.
Nachbesserungen im Bürgerentlastungsgesetz (1.6.09)
Im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes plant die Koalition nun auch steuerliche Erleichterungen für Unternehmer.
Rettungsdienste gemeinnütziger Vereine bleiben steuerbefreit (1.6.09)
Das Bundesfinanzministerium will die Rettungsdienste durch gemeinnützige Vereine weiterhin nicht der Gewerbesteuer unterwerfen.

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