Einigung zur Steuerpflicht von Tagesmüttern

Zur Steuerpflicht von Tagesmüttern ab 2009 hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe nun eine Einigung erzielt.

Ursprünglich sollte die Steuerfreiheit für Tagesmütter schon ab 2008 wegfallen. Doch auf Drängen der Länder wurde die Steuerpflicht kurz vor dem Jahreswechsel um ein Jahr verschoben. Anlass dazu war, dass die Höhe des Einkommens in vielen Fällen zum Wegfall der kostenlosen Familien-Mitversicherung bei den gesetzlichen Krankenkassen geführt hätte. Damit der Job als Tagesmutter weiter attraktiv bleibt, hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe nun folgende Kompromisslösung ausgearbeitet:

Mit diesen Änderungen ist die mögliche finanzielle Zusatzbelastung für Tagesmütter überschaubar: Betreut eine Tagesmutter zum Beispiel fünf Kinder für je 400 Euro im Monat, so hat sie nach Abzug der Betriebsausgabenpauschale einen steuerpflichtigen Gewinn von 500 Euro monatlich. Sie muss also selbst Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von rund 120 Euro (ca. 15 % von 828 Euro) zahlen, wovon aber die Hälfte erstattet wird. Ohne die Änderung hätte der monatliche Beitrag in diesem Fall rund 270 Euro betragen - und das ohne einen Erstattungsanspruch.



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