Allgemeinverfügung und Teileinspruchentscheidung

Seit Anfang dieses Jahres bietet die Abgabenordnung zwei neue Instrumente, die die Bearbeitung von Einsprüchen vereinfachen sollen.

Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2007 gab es auch in der Abgabenordnung Neuerungen. Die Oberfinanzdirektion Münster hat nun zu den beiden neuen Möglichkeiten für die Finanzverwaltung, Allgemeinverfügung und Teileinspruchsentscheidung, Stellung genommen.



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