SEStE-Gesetz

Mit dem Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) werden auch zentrale Teile des deutschen Unternehmenssteuerrechts geändert.

Das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) passt das deutsche Steuerrecht an neuere Entwicklungen im Gesellschafts- und Steuerrecht der EU an. Diese Anpassung war notwendig geworden, nachdem neue Rechtsformen wie die Europäische Gesellschaft (SE) und die Europäische Genossenschaft (SCE) eingeführt wurden, aber auch, weil die aktuelle Fusionsrichtlinie umzusetzen und die sogenannte Wegzugsbesteuerung für natürliche Personen entsprechend der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu gestalten war.

Um diese Vorgaben zu erfüllen, wurden zentrale Bereiche des deutschen Unternehmenssteuerrechts, insbesondere das Körperschaftsteuergesetz (KStG), geändert. Eine zentrale Bedeutung nimmt die Neufassung von § 12 KStG ein. Die Änderungen umfassen:



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