Kindergeld auch für volljähriges, arbeitsloses Kind

Auch für volljährige Kinder, die arbeitslos sind, können die Eltern Kindergeld erhalten. Voraussetzung ist, dass das Kind auch arbeitsbereit ist.

Für volljährige Kinder kann auch Kindergeld gezahlt werden, wenn sie arbeitslos sind. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Kind

Der Bundesfinanzhof hat damit ein Urteil des Finanzgerichts Baden-Württembergs bestätigt, wonach ein Kind nur dann als arbeitsloses Kind im steuerrechtlichen Sinne gilt, wenn es seine Arbeitsbereitschaft dokumentiert und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht. Die Arbeitsbereitschaft ist eine innere Tatsache, deren Vorliegen nach außen dokumentiert werden muss. Dies erscheint schwierig - leichter ist es, den Umkehrschluss zu ziehen: Mangelnde Arbeitsbereitschaft liegt dann vor, wenn die Meldepflicht gemäß § 132 AFG verletzt wird. Der Arbeitsvermittlung steht zur Verfügung, wer

Die mehrfache Verletzung der Meldepflicht begründet die Vermutung, dass das Kind nicht bereit ist, jede ihm zumutbare Beschäftigung anzunehmen. Ebenso wird aus dem Ignorieren von Schreiben des Arbeitsamtes die fehlende Erreichbarkeit für das Arbeitsamt geschlossen. Damit besteht auch kein Anspruch auf Kindergeld.



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