Drittes Corona-Steuerhilfegesetz mit drei Maßnahmen beschlossen

Mit drei Maßnahmen im Steuerrecht will die Regierungskoalition weitere steuerliche Entlastung und Konjunkturanreize in der Corona-Krise schaffen.

Anfang Februar hat sich die Große Koalition im Koalitionsausschuss auf weitere Unterstützungsleistungen in der Corona-Pandemie geeinigt. Der steuerliche Teil dieser Beschlüsse wird mit dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz umgesetzt, das Bundestag und Bundesrat bereits beraten und verabschiedet haben. Darin sind insgesamt drei Maßnahmen vorgesehen



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