Gesetz gegen Manipulation an Registrierkassen

Der Fiskus will per Gesetz ab 2019 den Einsatz manipulationssicherer Kassen verbindlich vorschreiben.

Das Bundesministerium der Finanzen hat im März den Referentenentwurf für ein Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen zusammen mit einer Technischen Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes veröffentlicht. Auch wenn der Name des Gesetzes obskur klingt, handelt es sich um nichts anderes als das von den Landesfinanzministern unterstützte Vorhaben, elektronische Kassen manipulationssicher zu machen, um die Unveränderbarkeit erfasster Geschäftsvorgänge zu gewährleisten.

Vor allem die Länder erhoffen sich davon deutliche Steuermehreinnahmen. Für ehrliche Unternehmer bedeutet das Gesetz aber in erster Linie zusätzlichen Aufwand und Kosten sowie das Risiko erheblicher Strafen, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden. Das Gesetz wird voraussichtlich relativ schnell das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, weil sich Bund und Länder schon im Vorfeld über das Konzept einig waren. Allerdings sind die neuen Regelungen zum größten Teil erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2018 beginnen. Die Maßnahmen bestehen im Wesentlichen aus drei Komponenten:

Wichtig ist, dass das Gesetz keine Registrierkassenpflicht oder anderweitige Pflicht zum Einsatz eines elektronischen Aufzeichnungssystems vorschreibt, sondern nur Vorgaben für den Fall macht, dass ein solches System zum Einsatz kommt.



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