Erleichterung für Unterstützung von Flüchtlingen

Mit verschiedenen Maßnahmen erleichtert das Bundesfinanzministerium die steuerliche Berücksichtigung von Spenden und Hilfsmaßnahmen zu Gunsten von Flüchtlingen.

Deutschland erlebt momentan einen bisher nicht gesehenen Zustrom an Flüchtlingen, was viele gemeinnützige Organisationen zu Hilfsmaßnahmen und Bürger zu Spenden animiert hat. Das Bundesfinanzministerium hat daher in Anlehnung an die schon mehrfach bei besonderen Anlässen gewährten Vereinfachungsregelungen eine Reihe von Regelungen zur erleichterten steuerlichen Berücksichtigung solcher Spenden und Hilfsmaßnahmen erlassen.



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