Entwurf des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes

Für die Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie in deutsches Recht liegt jetzt der erste Gesetzentwurf vor.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Entwurf für das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) veröffentlicht. Das BilRUG soll die vor einem Jahr von der EU beschlossene Bilanzrichtlinie in deutsches Recht umsetzen. In erster Linie enthält das Gesetz verschiedene Erleichterungen bei den gesetzlichen Vorgaben für den Jahresabschluss.

Insbesondere werden die Schwellenwerte bei Bilanzsumme und Umsatz für die Größenklassen angehoben. Auch wenn das Gesetz wohl erst im kommenden Jahr verabschiedet wird, gelten diese höheren Schwellenwerte bereits für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2013 beginnen. Die meisten übrigen Vorschriften sind erst ab 2016 verbindlich anzuwenden. Unter anderem sind in dem Gesetz folgende Änderungen vorgesehen:



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