Neuer Anlauf für Steuervereinfachungsgesetz

Die Länder haben jetzt einen neuen Entwurf für das bereits seit längerem geplante Steuervereinfachungsgesetz vorgelegt.

Unter Federführung der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz hatten die Bundesländer schon vor ein paar Jahren eine Liste an Vorschlägen zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts erarbeitet. Der erste Anlauf, aus diesem Maßnahmenpaket mit elf Maßnahmen ein Steuergesetz zu machen, ist allerdings im letzten Jahr der Neuwahl des Bundestags zum Opfer gefallen.

Jetzt haben die Bundesländer einen neuen Vorstoß gestartet und den Gesetzentwurf wieder in den Bundestag eingebracht, der nun über das weitere Schicksal des Steuervereinfachungsgesetzes 2013 entscheiden muss. Das Gesetz enthält auch Maßnahmen, die einerseits vereinfachend wirken, andererseits aber durch den Abbau von Steuererleichterungen zur Gegenfinanzierung beitragen. Unter anderem sind in dem Gesetzentwurf für das Steuervereinfachungsgesetz 2013 folgende Maßnahmen enthalten:

Welche Erfolgsaussichten dem Gesetzentwurf beschieden sind, steht derzeit noch in den Sternen. Die Bundesregierung hat sich in ihrer Stellungnahme jedenfalls fast durchgehend ablehnend gegenüber den Vorschlägen geäußert. Außerdem ist zumindest die Regelung zum Lohnsteuer-Freibetrag schon mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz im letzten Jahr in Kraft getreten und damit in dem aktuellen Gesetzesentwurf redundant.



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