Steuervereinfachungsgesetz 2011 vor der Verabschiedung

Der Bundestag hat das Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen und dabei einige Änderungen daran vorgenommen.

Am 9. Juni 2011 hat der Bundestag das Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen und an den Bundesrat überwiesen. Gegenüber dem Regierungsentwurf wurden dabei noch zahlreiche Änderungen in das Gesetz aufgenommen, die hier für Sie zusammengefasst sind. Einen ausführlichen Beitrag mit allen durch das Gesetz vorgesehenen Änderungen im Steuerrecht lesen Sie in einer der nächsten Ausgaben, sobald das Gesetz in seiner endgültigen Fassung vorliegt.

Nicht in das Gesetz aufgenommen wurden unter anderem die Anträge, den seit fast 30 Jahren unveränderten Behindertenpauschbetrag anzuheben und auf Beherbergungsleistungen wieder den vollen Umsatzsteuersatz zu erheben. Jetzt muss dem Gesetz nur noch der Bundesrat zustimmen, der am 8. Juli 2011 über das Gesetz beraten will. Sicher ist die Verabschiedung des Gesetzes allerdings noch nicht: Die Länder stören sich vor allem an der geplanten zweijährigen Steuererklärung und an der Bagatellgrenze für verbindliche Auskünfte.



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