Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung

In einer Verordnung konkretisiert der Fiskus seine Vorstellungen über erweiterte Nachweispflichten in Auslandsgeschäften.

Das deutsche Steuerrecht hat mit der Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung ein neues Wortmonster geboren. Am 18. September hat der Bundesrat diese Verordnung verabschiedet, die die im Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz vorgesehenen Mitwirkungs- und Nachweispflichten konkretisieren soll. Im Einzelnen enthält die Verordnung folgende Vorgaben für den Geschäftsverkehr mit Ländern, die keine steuerlich relevanten Informationen nach OECD-Standard erteilen wollen:

Vergleichbare Nachweispflichten gelten auch für Steuerermäßigungen oder -freistellungen im Zusammenhang mit Dividendenzahlungen, die von ausländischen Gesellschaften zufließen oder an diese geleistet werden.



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