Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Pause beim Steuerformular EÜR
Für 2004 verzichtet die Steuerverwaltung auf die Abgabe des Formulars EÜR bei Unternehmen, die mit der Einnahme-Überschuss-Rechnung arbeiten.
Rechtswidrige Erkenntnisse aus einer Betriebsprüfung
Wird eine Betriebsprüfung zielgerichtet dazu genutzt, Erkenntnisse über Dritte zu gewinnen, so sind diese Erkenntnisse rechtswidrig erlangt und deshalb unverwertbar.
Schätzung genügt für Strafurteil
Strafgerichte dürfen nach einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Bestechlichkeit auch von einer strafbaren Steuerhinterziehung ausgehen.
Datenanalyse bei der Betriebsprüfung
Die Betriebsprüfer haben sehr umfassende Möglichkeiten, bei einer elektronischen Betriebsprüfung die Buchhaltungsdaten auf Unregelmäßigkeiten zu überprüfen.
Versäumnis einer Ausschlussfrist
Das Versäumnis einer Ausschlussfrist im Einspruchsverfahren hat keine Auswirkungen auf das Klageverfahren.
Ende der Steuerpflicht bei der Kfz-Steuer
Die Steuerpflicht für die Kfz-Steuer endet erst mit der Abgabe einer Veräußerungsanzeige.
Zustellung von Steuerbescheiden
Wird ein Briefumschlag der Finanzverwaltung vom Rechenzentrum zentral versandt, so ergibt sich aus dem Codierstreifen auf den Bescheiden sowohl die Art als auch die Anzahl der versandten Steuerbescheide.
Verfassungsmäßigkeit der Steueränderungen?
Es bestehen erhebliche Zweifel daran, dass das Haushaltsbegleitgesetz 2004 verfassungsgemäß zustande gekommen ist.
Wirksamer Bescheid vor Verjährung des Erstattungsanspruchs
Hat der Steuerzahler einen Erstattungsanspruch wegen eines unwirksamen Steuerbescheids, dann kann das Finanzamt noch einen wirksamen Bescheid vor Verjährung des Erstattungsanspruchs erlassen.
Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen
Mit dem Ablauf der Aufbewahrungsfristen können nach dem 31. Dezember 2003 zahlreiche Buchhaltungsunterlagen vernichtet werden.

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