Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Kein Anspruch auf Vorbehalt der Nachprüfung
Ein Steuerzahler hat keinen Anspruch darauf, dass ein Steuerbescheid zu dem Zweck offen gehalten wird, um von späteren Urteilen und Gesetzesänderungen profitieren zu können.
Außergewöhnliche Belastung trotz nachträglichem Gutachten
Ausnahmsweise ist auch ein nachträgliches Gutachten anzuerkennen, wenn die spätere medizinische Diagnose aufgrund früherer apparatemedizinischer Befunde unzweifelhaft ist.
Einheitliche Steuernummer verzögert sich auf unbestimmte Zeit
Die Einführung der einheitlichen Steuernummer ist frühestens ein Jahr nach dem ursprünglichen Termin abgeschlossen, genaue Zeitangaben sind aber nach wie vor unbekannt.
Entwurf einer kohlendioxidbasierten Kraftfahrzeugsteuer
Für 2009 ist die Umstellung der Kraftfahrzeugsteuer vom Hubraum auf den Schadstoffausstoß geplant.
Zugriffsrecht auf die elektronische Buchführung
Das Finanzamt darf über sein Datenzugriffsrecht bei der elektronischen Buchführung auf sämtliche Konten zugreifen und muss sich nicht mit Ausdrucken abspeisen lassen.
Klagefrist beginnt erst mit vollständigem Einspruchsbescheid
Die Klagefrist beginnt erst einen Monat nach Erhalt des vollständigen Einspruchsbescheids, soweit dessen Unvollständigkeit innerhalb eines Monats gerügt worden ist.
Änderungen im Jahressteuergesetz 2008
Kurz vor der Verabschiedung hat das Jahressteuergesetz 2008 noch eine ganze Reihe Änderungen erfahren.
Mitteilung der Einkünfte an die Arbeitsverwaltung
In einem Verfahren zur Rückforderung von Arbeitslosengeld darf das Finanzamt die Arbeitsverwaltung über die Einkünfte eines Steuerpflichtigen informieren.
Neues Anwendungsschreiben zu haushaltsnahen Dienstleistungen
In einem neuen Schreiben ergänzt das Bundesfinanzministerium die Regelungen zum steuerlichen Abzug der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen.
Vertrauensschutz in bestandskräftigen Steuerbescheid
Die Finanzverwaltung ist durch den Grundsatz von Treu und Glaube gehindert, einen Steuerbescheid nachträglich zu ändern, wenn die neue Tatsache bereits vor Erlass hätte ermittelt werden können.

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