Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Abgeltungsteuer bei mittelbarer Beteiligung an Kapitalgesellschaft
Wer nur mittelbar an einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist, kann statt des normalen Steuersatzes die Abgeltungsteuer für Kapitalerträge aus der Gesellschaft beanspruchen.
Sonderabschreibung für Mietwohnungen
Für die befristete Sonderabschreibung zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus liegen jetzt konkrete Pläne vor.
Doppelbelastung bei Abwicklung von Immobilienfonds abgeschafft
Bei der Abwicklung von Immobilienfonds erhalten Anleger künftig mehr Geld, weil die Grunderwerbsteuer während der Abwicklung nicht mehr doppelt anfällt.
Entwurf für eine Reform der Investmentbesteuerung liegt vor
Verhinderung von Gestaltungsmöglichkeiten und deutliche Vereinfachung für die Kapitalanleger sind die wesentlichen Ziele bei der Reform der Investmentbesteuerung.
Frist für Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens
Der Antrag auf die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens statt der Abgeltungsteuer auf Beteiligungserträge muss spätestens mit der Abgabe der Einkommensteuer gestellt werden.
Verfassungsbeschwerden gegen Alterseinkünftegesetz erfolglos
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz nicht zur Entscheidung angenommen.
Änderungen für Kapitalanleger
Für Anleger gibt es zum Jahreswechsel keine wesentlichen Änderungen im Steuerrecht. Lediglich alte Freistellungsaufträge müssen um die Steueridentifikationsnummer ergänzt werden.
Zinserträge des Altersvorsorgevermögens sind keine Eigenbeiträge
Um die Altersvorsorgezulage zu erhalten, muss ein eigener Beitrag zum Altersvorsorgevermögen geleistet werden, denn die Gutschrift der Zinserträge allein zählt nicht als Eigenbeitrag.
Fiktiver Gewerbesteuerabzug für andere Einkünfte ist unzulässig
Dass sich für Gewerbetreibende der Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer verringert, weil sie einen Steuerbonus für die gezahlte Gewerbesteuer erhalten, rechtfertigt keinen fiktiven Gewerbesteuerabzug beim Solidaritätszuschlag für andere Einkünfte.
Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
Kapitalanleger müssen bis spätestens zum 15. Dezember 2015 eine Verlustbescheinigung bei der Bank beantragen, wenn sie Verluste nicht vortragen lassen wollen, sondern in der Steuererklärung mit Erträgen bei anderen Banken verrechnen wollen.

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