Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Kindergeldanspruch entfällt für berufstätige Kinder
Für ein Kind, das nach der ersten Berufsausbildung nur berufsbegleitend studiert, besteht kein Kindergeldanspruch mehr.
Diätverpflegung ist keine außergewöhnliche Belastung
Selbst ärztlich verordnete Diätverpflegung, die notwendig ist, um Medikamenteneinnahme zu vermeiden, ist nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
Familienleistungsausgleich für Lebenspartnerschaften
Mit einem Schreiben regelt das Bundesfinanzministerium Details zum Familienleistungsausgleich für Lebenspartnerschaften
Heim und Pflege als haushaltsnahe Dienstleistung
Das Bundesfinanzministerium hat erklärt, wann Pflegeleistungen und Heimunterbringung als haushaltsnahe Dienstleistung berücksichtigt werden.
Neue Regeln für haushaltsnahe Dienstleistungen
Das Bundesfinanzministerium hat eine aktualisierte Fassung seiner Vorgaben für die Steuerbegünstigung von haushaltsnahen Dienstleistungen und Minijobs veröffentlicht.
Beerdigungskosten sind keine außergewöhnlichen Belastungen
Solange der Nachlass zur Deckung der Beerdigungskosten ausreicht, sind die Kosten für die Beerdigung keine außergewöhnliche Belastung.
Kindergeld für verheiratete Kinder
Nur in Ausnahmefällen besteht nach Ansicht der Finanzverwaltung für verheiratete Kinder noch ein Anspruch auf Kindergeld. In bestimmten Fällen kann sich aber ein Einspruch lohnen, weil beim Bundesfinanzhof entsprechende Klagen anhängig sind.
Schornsteinfegerrechnung muss unbar bezahlt werden
Auch die Schornsteinfegerrechnung wird nur dann als Handwerkerleistung steuerlich anerkannt, wenn sie per Überweisung bezahlt wurde.
Führerschein und Pkw-Umbau wegen Behinderung nicht abziehbar
Wer trotz Behinderung noch öffentliche Verkehrsmittel nutzen kann, hat keinen Anspruch darauf, die Kosten für einen Führerschein oder den behindertengerechten Umbau des Autos als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen.
Wertgutachten für Zugewinnausgleich nicht abziehbar
Die Kosten für ein Wertgutachten im Rahmen des Zugewinnausgleichs sind nicht steuerlich abziehbar.

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