Mohsdorfer Straße 89 09217 Burgstädt Tel. 03724-66 99 06 Fax: 03724-66 99 16 Mail: info@stb-mandymueller.de Web: www.stb-mandymueller.de |
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Dienstwagen des GeschäftsführersOhne gleichwertiges Privatfahrzeug und Fahrtenbuch ist es schwer, die Versteuerung eines geldwerten Vorteils für die private Nutzung des Dienstwagens zu verhindern.Das Finanzgericht Köln hat entschieden: "Der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH hat grundsätzlich einen geldwerten Vorteil wegen privater Nutzung des Dienstwagens zu versteuern, wenn ihm kein gleichwertiges Privatfahrzeug zur Verfügung steht. Dies gilt auch, wenn er sich verpflichtet, das Betriebsfahrzeug nicht für private Fahrten zu nutzen, sofern die Vereinbarung und die tatsächliche Durchführung nicht nachweisbar sind." Aus dieser Entscheidung sind folgende Lehren zu ziehen:
Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, so muss der Geschäftsführer den ihm zur Verfügung stehenden Firmenwagen nach der 1-% Regel versteuern oder ein Fahrtenbuch führen. Übersicht - Eine Seite zurück |
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