Mohsdorfer Straße 89 09217 Burgstädt Tel. 03724-66 99 06 Fax: 03724-66 99 16 Mail: info@stb-mandymueller.de Web: www.stb-mandymueller.de |
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Kirchensteuer auf VeräußerungsgewinneDie auf Veräußerungsgewinne fällige Kirchensteuer kann aus Billigkeitsgründen erlassen werden.Veräußerungsgewinne unterliegen der Kirchensteuer. Viele Kirchensteuerämter erlassen auf Antrag bis zu 50 % der Kirchensteuer. Auskünfte erteilen die zuständigen Bistümer bzw. die evangelischen Landeskirchen. Die Regelungen sind nicht einheitlich. Es wird auf kirchliche Billigkeitsgründe zurückgegriffen. Übersicht - Eine Seite zurück |
AKTUELLES
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