Mohsdorfer Straße 89 09217 Burgstädt Tel. 03724-66 99 06 Fax: 03724-66 99 16 Mail: info@stb-mandymueller.de Web: www.stb-mandymueller.de |
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Kündigung eines GmbH-GeschäftsführersDie Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers kann nur durch die Gesellschafterversammlung erfolgen.Die Kündigung des Anstellungsverhältnisses eines GmbH-Geschäftsführers kann nur durch die Gesellschafterversammlung erfolgen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Gesellschafterbeschluss fehlerhaft ist. Auch ein fehlerhafter Gesellschafterbeschluss wird für den Gesellschafter-Geschäftsführer verbindlich, wenn er ihn nicht umgehend anficht. Die Kündigung geht dem Gesellschafter-Geschäftsführer spätestens dann zu, wenn er das Protokoll der Gesellschafterversammlung unterschreibt, das den Kündigungsbeschluss dokumentiert. Der Beschluss ist sofort wirksam, er bedarf keiner Beurkundung. Übersicht - Eine Seite zurück |
AKTUELLES
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