Mohsdorfer Straße 89
09217 Burgstädt
Tel. 03724-66 99 06
Fax: 03724-66 99 16
Mail: info@stb-mandymueller.de
Web: www.stb-mandymueller.de

Hotelparkplatz ist voll umsatzsteuerpflichtig

Auch wenn das Hotel keine Parkgebühren für seine Parkplätze erhebt, sind die anteiligen kalkulatorischen Kosten für die Parkmöglichkeit mit dem vollen Umsatzsteuersatz zu versteuern.

Bei Übernachtungen in einem Hotel unterliegen nur die unmittelbar der Beherbergung dienenden Leistungen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Die Einräumung von Parkmöglichkeiten an Hotelgäste gehört nicht dazu und ist daher mit dem Regelsteuersatz von 19 % zu versteuern. Das gilt auch dann, wenn für die Parkmöglichkeit kein gesondertes Entgelt berechnet wird und die Nutzung der Parkmöglichkeiten vom Hotel nicht erfasst oder überprüft wird.



Übersicht - Eine Seite zurück
(c) Dipl. - Kffr. MANDY MÜLLER STEUERBERATERIN
AKTUELLES