Mohsdorfer Straße 89 09217 Burgstädt Tel. 03724-66 99 06 Fax: 03724-66 99 16 Mail: info@stb-mandymueller.de Web: www.stb-mandymueller.de |
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Zumutbare Belastung bei Krankheitskosten ist verfassungsgemäßDass Krankheitskosten nur oberhalb einer zumutbaren Eigenbelastung steuerlich abziehbar sind, hält das Finanzgericht Rheinland-Pfalz für verfassungsgemäß.Krankheitsbedingte Kosten sind nur dann als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn sie die zumutbare Eigenbelastung überschreiten, die je nach Familienstand und Einkommen zwischen 1 und 7 % des Einkommens beträgt. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hält diese Regelung für verfassungsgemäß, zumal die Kläger im Streitfall Kosten für nicht existenziell notwendige Aufwendungen wie den Zweitbettzimmerzuschlag und die Chefarztbehandlung geltend gemacht haben. Übersicht - Eine Seite zurück |
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