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Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Zusammenveranlagte Eheleute zahlen die Einkommensteuer regelmäßig als Gesamtschuldner.
Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen sind grundsätzlich möglich, allerdings sind einige Dinge zu beachten.
Scheidungskosten sind teilweise als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.

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(c) Dipl. - Kffr. MANDY MÜLLER STEUERBERATERIN
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