Einkommensteuer - Immobilien
Aufgrund der übermäßigen Belastung durch die rasant steigenden Mineralölpreise wurde per Gesetz die Gewährung eines Heizkostenzuschusses verfügt.
Für Wohnungen mit Nutzungsbeschränkungen können keine Eigenheimzulagen gewährt werden.
Aufwendungen zur Beseitigung von Mieterschäden vor einer Selbstnutzung der Wohnung sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig.
Die Eigenheimzulage für Eigennutzung wird nur dann erteilt, wenn Sie bereits in die entsprechende Immobilie eingezogen sind.
Kauf und Finanzierung eines Gebäudes zwischen Angehörigen müssen dem Fremdvergleich standhalten.
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