Einkommensteuer - Immobilien
Für die Gewährung von Baukindergeld ist die Haushaltszugehörigkeit des Kindes bei der Wohnungsanschaffung entscheidend.
Ein Mietverhältnis zwischen Ehegatten wird nicht anerkannt, wenn beide Ehegatten in der vermieteten Wohnung leben.
Sie können die Eigenheimzulage schon dann beanspruchen, wenn Sie eine Eigentumswohnung anschaffen, für die noch keine Teilungserklärung existiert, und an der Sie demzufolge noch kein Eigentum haben.
Geld- oder Sachleistungen können auch zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gehören.
Die vorweggenommene Erbfolge beim Erwerb einer Wohnung ist bei der Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage zu berücksichtigen.
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