Einkommensteuer - Immobilien
Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Nutzungsänderung sind immer Herstellungskosten, selbst wenn es sich nur um kleinere Instandhaltungsarbeiten handelt.
Es ist verfassungsgemäß, wenn sich die Finanzgerichte bei der Beurteilung, ob gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, einer typisierenden Rechtsprechung bedienen.
Das Bundesverfassungsgericht muss derzeit prüfen, ob die Grundsteuer auf selbstgenutztes Wohneigentum verfassungswidrig ist.
Die Eigenheimzulage wird nicht als eigenes Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet, wenn sie tatsächlich für die eigene Wohnung genutzt wird.
Ein unwesentlicher Nachtragsantrag oder die Verlängerung einer Baugenehmigung ändern nicht den für die Eigenheimzulage maßgeblichen Herstellungsbeginn.
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