Einkommensteuer - Immobilien
Ein Bündel von Erhaltungsmaßnahmen an einem Mietwohngebäude muss nicht getrennt, sondern kann auch als einheitlicher Vorgang bewertet werden.
Entsteht durch den Umbau eines Balkons zusätzlicher umbauter Raum, so sind die Kosten unabhängig von der Höhe nachträgliche Herstellungskosten.
Die Abschaffung der Eigenheimzulage zum 1. Januar 2006 ist jetzt beschlossene Sache.
Kosten für die Schimmelbeseitigung sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar, können jedoch Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sein.
Noch vor dem Jahreswechsel und damit mit Wirkung zum 1. Januar 2006 will die neue Bundesregierung ein steuerliches Sofortprogramm umsetzen.
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