Einkommensteuer - Immobilien

Nebenkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen
Handwerksleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen, die in den Nebenkosten oder dem Hausgeld enthalten sind, können mit einem Nachweis vom Verwalter oder Vermieter steuermindernd berücksichtigt werden.
Scheindarlehen als verdeckte mittelbare Grundstücksschenkung
Ein Scheindarlehen kostet den Anspruch auf die Eigenheimzulage.
Grundstückshandel mit Zwischenschaltung einer GmbH
Der Grundstückshandel mit Zwischenschaltung einer GmbH zur Umgehung der Drei-Objekt-Grenze ist kein Gestaltungsmissbrauch.
Allgemeinverfügung zur Grundsteuer
Die obersten Finanzbehörden haben durch eine Allgemeinverfügung die Anträge auf Aufhebung und Änderung des Grundsteuermessbescheides wegen Verfassungswidrigkeit des Grundsteuergesetzes zurückgewiesen.
Handwerkerleistungen sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen
Erst ab 2006 können Sie auch Handwerksleistungen steuermindernd geltend machen. Ein Abzug als haushaltsnahe Dienstleistung vor 2006 kommt nicht in Frage.

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