Umsatzsteuer
Eine unrichtige Rechtsformangabe in der Rechnung kann den Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug kosten.
Die EU-Kommission warnt vor unseriösen Angeboten zum Kauf einer gefälschten UStIdNr.
Fehlende Pflichtangaben in einer Rechnung schützen nicht davor, die darin ausgewiesene Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen zu müssen.
Zur bevorstehenden Abschaffung der Signaturpflicht für elektronische Rechnungen gibt es erste Praxishinweise.
Die Bundesregierung hat jetzt einen Gesetzentwurf für die von ihr geplanten Steuervereinfachungen vorgelegt.
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