Personal, Arbeit und Soziales

Aktion "Stabiler Beitragssatz"
Die Bundesregierung will Unternehmen verpflichten, Sozialbeiträge ab dem nächsten Jahr zeitgleich mit dem Lohn abzuführen.
Zweckbefristung muss den Zweck ausdrücklich nennen
Soll ein Arbeitsverhältnis bis zur Erreichung eines bestimmten Ziels befristet werden, muss der Zweck ausdrücklich im Arbeitsvertrag genannt sein.
Keine Anrechnung der abgewälzten Lohnsteuer
Die Anrechnung der auf den Arbeitnehmer abgewälzten pauschalisierten Lohnsteuer auf die Einkommensteuer ist nicht möglich.
Steuerfreiheit von Abfindungen
Wenn der Arbeitgeber eine Abfindung zahlt, kann man auch davon ausgehen, dass er die Auflösung des Arbeitsverhältnisses wollte und somit auch veranlasst hat.
Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung
Weil das Bundesverfassungsgericht die Berücksichtigung der Kindererziehung in der Pflegeversicherung forderte, hat die Bundesregierung nun einen Beitragszuschlag für Kinderlose eingeführt.

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