Personal, Arbeit und Soziales
Das Gesetzgebungsverfahren zur Abschaffung des ungeliebten ELENA-Verfahrens ist angelaufen.
Verzichtet der Arbeitgeber bei Dienstwohnungen für Arbeitnehmer auf einen Teil der Nebenkosten, liegt nicht automatisch eine verbilligte Überlassung vor.
Die Finanzverwaltung gibt weitere Details zum elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahren bekannt, das 2012 eingeführt wird.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann.
Die verantwortlichen Bundesministerien haben sich überraschend darauf verständigt, das ELENA-Verfahren einzustellen.
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