Allgemeines
Es bestehen erhebliche Zweifel daran, dass das Haushaltsbegleitgesetz 2004 verfassungsgemäß zustande gekommen ist.
Das Haushaltsbegleitgesetz 2004 bringt vor allem Einschränkungen bei der degressiven AfA und der Vermietung unter marktüblichen Konditionen.
Die Zweijahresfrist bei betrieblich oder beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung entfällt - auch rückwirkend für noch nicht bestandskräftige Steuerbescheide.
Durch Kürzungen bei der Entfernungspauschale und dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird aus der Steuerreduzierung leicht eine Steuererhöhung.
In diesem Jahr wird die Halbjahres-AfA gestrichen und die degressive Gebäude-AfA gesenkt.
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