Rentenreform macht Fortschritte

Die Gesetze zur Rentenreform machen Fortschritte, sind aber noch nicht endgültig verabschiedet.

Das Altersvermögensergänzungsgesetz hat den Bundesrat passiert. Das Gesetz enthält folgende wesentliche Änderungen des Rentenrechts:

Die Reform bedeutet im Ergebnis: Weniger Rente, dafür keine steigenden Beitragsbelastungen für Mitarbeiter und Betriebe.

Nicht zugestimmt hat der Bundesrat dem Altervermögensgesetz, welche die private Vorsorge für das Alter regelt. Hier muss noch eine Einigung gefunden werden, denn ohne eine Förderung der privaten Altersvorsorge sind die Kürzungen im Rentensystem nicht hinnehmbar.



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