Novelle des Investmentgesetzes

Mit der Novelle des Investmentgesetzes sollen unter anderem der Finanzsektor entbürokratisiert und der Anlegerschutz gestärkt werden.

Am 25. April 2007 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Investment-Änderungsgesetz beschlossen. Damit soll der Bürokratieabbau im Finanzsektor vorangetrieben und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Fonds-Branche gesteigert werden, ohne den wichtigen und notwendigen Anlegerschutz zu vernachlässigen. Kernpunkte der Novelle sind:



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