Vermögensverlagerung auf die minderjährigen Kinder

Die Oberfinanzdirektion Magdeburg weist darauf hin, dass Eltern im Hinblick auf die Absenkung des Sparerfreibetrags Vermögen auf ihre Kinder übertragen können.

Eltern, deren Freistellungsvolumen bereits ausgeschöpft ist, können Vermögen auf ihre minderjährigen Kinder verlagern. Die Oberfinanzdirektion Magdeburg hat im Hinblick auf die Absenkung des Sparerfreibetrags durch das Steueränderungsgesetz 2007 in einer Verfügung dazu Stellung genommen. Folgende Punkte müssen Sie beachten:

Schwierigkeiten und Probleme können Sie vermeiden, indem Sie beim Einrichten des Sparkontos klarstellen, dass Ihre Verfügungsbefugnis sich nur auf das elterliche Sorgerecht und die elterliche Pflicht zur Vermögenssorge stützt.



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