Gesetz zur Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben

Die Bundesregierung bereitet ein zweites großes Steuergesetz vor, das vor allem EU-rechtliche Vorgaben umsetzen soll.

Nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz arbeitet die Bundesregierung bereits an ihrem zweiten großen Steueränderungsgesetz. Diesmal trägt es den Namen "Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben sowie weiterer steuerlicher Regelungen". Wie der Name bereits verrät, soll das Gesetz vor allem Vorgaben aus der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs umsetzen, unter anderem beim Spendenabzug und der Umsatzsteuer.

Der Zeitplan für das Gesetz ist derzeit noch offen. Fest steht bis jetzt nur, dass am 9. Dezember die Bundesregierung den Entwurf beraten und verabschieden soll. Danach müssen sich Bundestag und Bundesrat noch damit befassen. Mit dem Abschluss des Gesetzesvorhabens ist also in diesem Jahr eher nicht mehr zu rechnen. Damit Sie sich trotzdem schon jetzt darauf einstellen können, haben wir die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengestellt:



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