Clubs und Klassen erhalten Zinsen ohne Abzug der Abgeltungsteuer

Lose Personenzusammenschlüssel erhalten die Zinsen auf einem Gemeinschaftskonto innerhalb gewisser Grenzen ohne Abzug der Abgeltungsteuer.

Lose Personenzusammenschlüsse - das können zum Beispiel Schulklassen, Sparclubs oder Sportgruppen sein - besitzen oft ein Gemeinschaftskonto, das auch Zinsen abwirft. Das Bundefinanzministerium weist darauf hin, dass die Bank für dieses Konto keine Abgeltungsteuer auf die Zinsen einbehalten muss, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

Das Ministerium erklärt aber auch, dass beispielsweise Grundstücks-, Erben- oder Wohnungseigentümergemeinschaften und Mieter im Hinblick auf gemeinschaftliche Mietkautionskonten nicht unter diese Vereinfachungsregelung fallen.



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