Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Steueränderungsbescheid nach unzulässigem Einspruch (10.11.00)
Ein verspätet eingelegter Einspruch ist unzulässig, auch wenn das Finanzamt während des Einspruchsverfahrens einen Steueränderungsbescheid bekannt gibt.
Keine Wiedereinsetzung nach Ablauf der Festsetzungsfrist (18.9.00)
Gesetzliche Fristen, die von der Finanzbehörde zu beachten sind, sind nicht wiedereinsetzungsfähig.
Abgabefrist für die Steuererklärungen 2000 (26.1.00)
Die Frist für die Abgabe von Steuererklärungen für das Jahr 2000 endet am 31.05.2001.

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