Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Unimog ist keine steuerfreie Zugmaschine (1.2.14)
Ein Unimog ist keine Zugmaschine und unterliegt damit ganz normal der Kfz-Steuer.
Verlängerte SEPA-Übergangsfrist (1.2.14)
Die EU gewährt kurzfristig eine Gnadenfrist von sechs Monaten für Zahlungen, die nicht dem SEPA-Format entsprechen.
Steuerbescheide für 2013 frühestens ab März 2014 (1.2.14)
Die Finanzverwaltung muss auf die Daten von Arbeitgebern und diversen Institutionen warten und wird daher Steuererklärungen für 2013 frühestens ab März 2014 bearbeiten.
Schlichtungsverfahren als außergewöhnliche Belastung (1.2.14)
Zumindest die bis Ende 2012 angefallenen Kosten für ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren sind nach Meinung des Finanzgerichts Düsseldorf als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
Steuererklärung per Fax möglich (1.2.14)
Das Finanzgericht Schleswig-Holstein meint, eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung ist auch per Fax möglich.
Streit um Solidaritätszuschlag geht in die nächste Runde (1.2.14)
Das Niedersächsische Finanzgericht legt dem Bundesverfassungsgericht erneut die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags vor.
Verfassungsbeschwerde zur Verwertbarkeit von Steuerdaten-CDs (1.1.14)
Beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig, ob das Bundesland die gekauften Datensammlungen im Strafverfahren überhaupt verwerten darf.
Maßnahmen zur Unterstützung der Taifunopfer auf den Philippinen (1.1.14)
Wie bei früheren Naturkatastrophen hat das Bundesfinanzministerium wieder Erleichterungen und Vereinfachungen für Hilfsmaßnahmen und Spenden zugunsten der Taifunopfer auf den Philippinen angeordnet.
Betriebsprüfung über einen Zeitraum von elf Jahren zulässig (1.1.14)
Wenn es gute Gründe dafür gibt, darf das Finanzamt auch eine Betriebsprüfung anordnen, die einen Zeitraum von elf Jahren abdeckt.
Berücksichtigung von Umsatzsteuerzahlungen als Betriebsausgaben (1.1.14)
Wenn ein Unternehmer vergessen hat, in seiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung die Umsatzsteuer als Betriebsausgabe abzuziehen, kann der Steuerbescheid auch nachträglich noch geändert werden.

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