Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Reform der Kfz-Steuer in Arbeit (1.10.20)
Neben einer Verlängerung der Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge sind insbesondere höhere Steuersätze bei der Erstzulassung von Autos mit Verbrennungsmotoren ab 2021 vorgesehen.
Finanzamt erhält Mitteilung über staatliche Corona-Hilfen (1.10.20)
Mit einer Änderung der Mitteilungsverordnung sorgt die Bundesregierung dafür, dass die Finanzämter über sämtliche Zahlungen von staatlichen Corona-Hilfen informiert werden.
Steueridentnummer soll zur Bürgernummer werden (1.8.20)
Aus der Steueridentnummer soll eine universelle Personenkennziffer für den Datenaustausch zwischen allen öffentlichen Behörden werden.
Bundesfinanzhof bestätig Unpfändbarkeit der Soforthilfe (1.8.20)
Der Bundesfinanzhof teilt die Ansicht bestimmter Finanzgerichte, dass die Soforthilfe - und damit auch die anschließende Überbrückungshilfe - unpfändbar ist.
Härtefallregelungen zur Umrüstung von Kassen (31.7.20)
Fast alle Bundesländer gewähren eigenmächtig eine weitere Fristverlängerung von sechs Monaten für die Umrüstung elektronischer Kassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung.
Pfändung der Corona-Soforthilfe durch das Finanzamt ist unzulässig (3.7.20)
Die Soforthilfe ist nicht zur Befriedigung von Altansprüchen des Finanzamts bestimmt, weswegen eine Kontenpfändung durch das Finanzamt auszusetzen ist.
Steuereinnahmen brechen dramatisch ein (3.7.20)
Die Steuereinnahmen sinken nach der neuesten Schätzung im laufenden Jahr um rund 100 Mrd. Euro und in den vier folgenden Jahren um je rund 50 Mrd. Euro.
Höhe der Säumniszuschläge ist verfassungskonform (3.7.20)
Weil Säumniszuschläge nicht in erster Linie Zinscharakter haben, ist deren Höhe trotz Niedrigzinsphase verfassungskonform.
Verlängerung der Abgabefrist für Lohnsteuer-Anmeldungen (2.5.20)
Von der Corona-Krise betroffene Betriebe können eine Verlängerung der Abgabefrist für die Lohnsteuer-Anmeldungen von bis zu zwei Monaten erhalten.
Kfz-Steuerbefreiung für Menschen mit Behinderung ist vererbbar (2.5.20)
Die nachträgliche Kfz-Steuerbefreiung für eine später zuerkannte Behinderung kann nicht nur vom Halter selbst beantragt werden, sondern auch nach dessen Tod noch vom Erben.

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