Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten (16.11.24)
Aufwendungen für das Insolvenzverfahren können allenfalls in bestimmten Fällen mit im Rahmen der Vermögensverwertung erzielten Gewinnen verrechnet werden.
Rentenleistungen waren in 2023 zu 68 % steuerpflichtig (21.8.24)
Von den in 2023 gezahlten Rentenleistungen unterlagen 68 % der Steuerpflicht, auch wenn längst nicht jeder Rentner über den Grundfreibetrag kommt und tatsächlich Einkommensteuer zahlen muss.
Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften (6.8.24)
An der Verfassungskonformität der betragsmäßigen Höchstgrenze für die Verlustverrechnung von Termingeschäften bestehen ernsthafte Zweifel.
Korrektur angerechneter Kapitalertragsteuer (6.6.24)
Lässt sich im Nachgang nicht mehr nachweisen, dass die Kapitalertragsteuer bei einem Cum/Ex-Geschäft tatsächlich einbehalten wurde, kann das Finanzamt nachträglich zu viel erstattete Steuerbeträge zurückfordern.
Datenaustausch zu Auslandskonten ist verfassungsgemäß (11.4.24)
Der automatische Finanzkonten-Informationsaustausch verstößt nicht gegen Grundrechte der betroffenen Steuerzahler.
Überblick zu den Änderungen durch das Wachstumschancengesetz (1.4.24)
Mit Verzögerung und deutlich reduziertem Umfang ist das Wachstumschancengesetz doch noch verabschiedet worden und in Kraft getreten.
Verfassungsbeschwerde zur Doppelbesteuerung von Renten erfolglos (21.1.24)
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden zur Doppelbesteuerung von Leibrenten nicht zur Entscheidung angenommen.
Was sich 2024 (bisher) geändert hat (1.1.24)
Jeder Jahreswechsel bringt Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit sich. Der Großteil dieser Änderungen ist aber immer noch nicht vom Bundesrat verabschiedet.
Prozess- und Verzugszinsen sind steuerpflichtige Einnahmen (26.10.23)
Zinsen, die ein Verfahrensgegner in einem juristischen Verfahren zu zahlen hat, gehören in der Regel zu den steuerpflichtigen Einnahmen und sind kein steuerfreier Schadensersatz.
Rückzahlung von Erstattungszinsen als negative Kapitalerträge (26.9.23)
Nachzahlungszinsen können als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden, soweit sie auf zuvor festgesetzte und ausgezahlte Erstattungszinsen entfallen.

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