Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Steuerbescheide für 2014 frühestens ab März 2015 (4.1.15)
Weil die Finanzverwaltung erst den Ablauf verschiedener Meldefristen abwarten muss, werden die Steuererklärungen für 2014 auch bei früherer Abgabe nicht vor März 2015 bearbeitet.
Änderungen für Privatpersonen und Familien (1.1.15)
Neben der für alle Steuerzahler positiven erweiterten Abziehbarkeit von Beiträgen für eine Basisrente gibt es auch für Familien mehrere Änderungen.
Allgemeinverfügung zum Abzug von Kinderbetreuungskosten (1.12.14)
Per Allgemeinverfügung hat die Finanzverwaltung alle anhängigen Einsprüche zur Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten in den Jahren von 2006 bis 2011 zurückgewiesen.
Kindergeld für Doktoranden (1.11.14)
Ein Finanzgericht hat sich mit der Frage befasst, ob die Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter ein Ausbildungsdienstverhältnis ist.
Einbau eines Aufzugs als außergewöhnliche Belastung (1.11.14)
Ein Aufzug führt zwar zu einer Aufwertung des Gebäudes, aber wenn ein normaler Treppenlift wegen der baulichen Gegebenheiten nicht in Frage kommt, kann auch der Aufzug eine außergewöhnliche Belastung sein.
Elterngeld Plus in Vorbereitung (1.10.14)
Eltern sollen künftig bis zu 28 Monate lang Elterngeld erhalten können, wenn sie in dieser Zeit in Teilzeit arbeiten.
Entwurf für das Zollkodexanpassungsgesetz (1.10.14)
Der Regierungsentwurf für das inoffizielle Jahressteuergesetz 2015 in Form des Zollkodexanpassungsgesetzes liegt jetzt vor.
Selbstbehalt bei der Krankenversicherung nicht abziehbar (1.10.14)
Der Selbstbehalt bei einer privaten Krankenversicherung ist nicht als nachgelagerter Versicherungsbeitrag abziehbar, sondern allenfalls als außergewöhnliche Belastung.
Betreutes Wohnen ist eine haushaltsnahe Dienstleistung (1.9.14)
Weil es mit den Leistungen eines Pflegeheims vergleichbar ist, zählt auch betreutes Wohnen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, für die der Steuerbonus in Anspruch genommen werden kann.
Abfindung des Versorgungsausgleichs ist nicht abziehbar (1.9.14)
Eine Ausgleichszahlungen zur Abfindung des Versorgungsausgleichs ist ohne gesetzliche Grundlage, also vor der Gesetzesänderung 2008, nicht als Sonderausgabe abziehbar.

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