Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Sonderausgabenabzug für Bonuszahlungen der Krankenkasse (1.5.17)
Auch bei bereits bestandskräftigen Steuerbescheiden ist eine nachträgliche Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs bei einer Bonuszahlung der Krankenkasse möglich.
Kosten für die Reise zum im Ausland lebenden Kind (1.4.17)
Die Kosten für die Reise zum im Ausland lebenden Kind können nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
Urteilsvorschau für das laufende Jahr (31.3.17)
Der Bundesfinanzhof hat bekannt gegeben, in welchen Verfahren 2017 voraussichtlich ein Urteil fallen wird.
Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (28.2.17)
Das Bundesfinanzministerium hat seine Verwaltungsanweisung zum Steuervorteil für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen umfassend überarbeitet.
Anpassung kindergeldrechtlicher Regelungen (28.2.17)
Das Kindergeld für Kinder im Ausland soll auf die dortigen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Zudem sind Anträge in allen Fällen nur noch sechs Monate rückwirkend möglich.
Zurechnung von Steuervorauszahlungen bei Ehegatten (4.1.17)
Ohne ausdrückliche Angabe zur Zahlungsabsicht darf das Finanzamt grundsätzlich davon ausgehen, dass die Zahlung eines Ehegatten je zur Hälfte die Steuerschuld beider Eheleute ausgleichen soll.
Kosten für einen Bauprozess (4.1.17)
Auch bei gesundheitsgefährdenden Baumängeln hält der Bundesfinanzhof daran fest, dass die Kosten für einen Zivilprozess keine außergewöhnliche Belastung sind.
Änderungen für Familien und Privatpersonen (30.12.16)
Das neue Jahr bringt höhere Freibeträge und einen Ausgleich der kalten Inflation bei der Einkommensteuer.
Selbstbehalt bei einer privaten Krankenversicherung (1.12.16)
Der Selbstbehalt bei einer privaten Krankenversicherung ist nicht Teil des Versicherungsbetrags und damit nicht als Sonderausgabe abziehbar.
Kindergeldanspruch für arbeitsuchendes Kind (1.12.16)
Auch ein arbeitsunfähig erkranktes Kind muss sich bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden, um den Anspruch auf Kindergeld zu sichern.

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