Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Koalition beschließt kurzfristig deutlich höheres Kindergeld (11.10.22)
Die für 2023 geplante Anhebung des Kindergelds wird kurz vor Verabschiedung des Gesetzes fast verdoppelt auf 250 Euro ab dem ersten Kind.
Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 liegt vor (20.9.22)
Die Bundesregierung hat den Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2022 verabschiedet, mit dem auch Teile des neuen Entlastungspakets im Steuerrecht umgesetzt werden.
Drittes Entlastungspaket auf dem Weg (5.9.22)
Die Bundesregierung hat sich auf ein drittes Entlastungspaket im Gesamtvolumen von rund 65 Milliarden Euro festgelegt.
Entlastungen durch das Inflationsausgleichsgesetz (5.9.22)
Mit dem Inflationsausgleichsgesetz sollen die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen gedämpft und Familien steuerlich unterstützt werden.
Steuerermäßigung für ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen (21.8.22)
Ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen sind auch dann steuerlich berücksichtigungsfähig, wenn sie nicht im eigenen Haushalt, sondern im Haushalt der betreuten Person erbracht werden.
Versäumter Termin führt nicht zum Wegfall des Kindergeldes (5.8.22)
Allein das unentschuldigte Versäumnis eines Meldetermins bei der Agentur für Arbeit rechtfertigt nicht, dass die Agentur die Arbeitsvermittlung ohne Mitteilung einstellt und damit der Anspruch auf Kindergeld wegfällt.
Steueridentnummer für Geflüchtete aus der Ukraine (11.7.22)
Auch Personen, die nur vorübergehend in Deutschland leben, erhalten eine steuerliche Identifikationsnummer, die Voraussetzung ist für eine längerfristige Tätigkeit oder den Bezug von Kindergeld.
Solidaritätszuschlag ab 2020 vorerst verfassungskonform (10.7.22)
Trotz Auslaufens des Solidarpakts II hält das Finanzgericht Baden-Württemberg die Fortgeltung des Soli für verfassungskonform.
Steuerentlastungsgesetz 2022 (1.6.22)
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 werden die meisten der steuerlichen Entlastungen umgesetzt, die die Regierung im Februar in zwei Entlastungspaketen beschlossen hatte.
Müll und Abwasser sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen (11.5.22)
Müllabfuhr und Abwasserentsorgung durch die Kommune erfüllen nicht die Voraussetzungen einer haushaltsnahmen Dienstleistung.

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