Einkommensteuer - Immobilien

Grunderwerbsteueraufhebung bei Insolvenz und Vertragsanfechtung (1.7.07)
Ein Grunderwerbsteuerbescheid wird nicht allein durch Insolvenz oder Vertragsanfechtung des Käufers nichtig.
Scheindarlehen als verdeckte mittelbare Grundstücksschenkung (1.6.07)
Ein Scheindarlehen kostet den Anspruch auf die Eigenheimzulage.
Nebenkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen (1.6.07)
Handwerksleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen, die in den Nebenkosten oder dem Hausgeld enthalten sind, können mit einem Nachweis vom Verwalter oder Vermieter steuermindernd berücksichtigt werden.
Allgemeinverfügung zur Grundsteuer (1.5.07)
Die obersten Finanzbehörden haben durch eine Allgemeinverfügung die Anträge auf Aufhebung und Änderung des Grundsteuermessbescheides wegen Verfassungswidrigkeit des Grundsteuergesetzes zurückgewiesen.
Grundstückshandel mit Zwischenschaltung einer GmbH (1.5.07)
Der Grundstückshandel mit Zwischenschaltung einer GmbH zur Umgehung der Drei-Objekt-Grenze ist kein Gestaltungsmissbrauch.
Handwerkerleistungen sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen (1.5.07)
Erst ab 2006 können Sie auch Handwerksleistungen steuermindernd geltend machen. Ein Abzug als haushaltsnahe Dienstleistung vor 2006 kommt nicht in Frage.
Antrag auf Erlass der Grundsteuer bei Mietausfall (1.4.07)
Bei Mietausfällen von mindestens 20 % können Sie einen teilweisen Erlass der Grundsteuer beantragen.
Eigenheimzulage trotz Verbindung der angeschafften Wohnung mit einer anderen Wohnung (1.4.07)
Die spätere Verbindung einer geförderten Wohnung mit einer anderen Wohnung kostet nicht die Eigenheimzulage, weil es sich nur um eine Vergrößerung und nicht um eine Neuschaffung handelt.
Sondertilgung bei Fremdwährungsdarlehen (1.3.07)
Sondertilgungen für Fremdwährungsdarlehen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Immobilienfonds sind keine Werbungskosten.
Anpassung der Bodenrichtwerte nach der Geschossflächenzahl (1.3.07)
Für Grundstücke, deren Geschossflächenzahl nicht mit der mit dem Bodenrichtwert verbundenen übereinstimmt, erfolgt eine Anpassung von Amts wegen.

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