Einkommensteuer - Immobilien

Höhere Grunderwerbsteuer 2014 in drei Bundesländern (1.11.13)
Neben Bremen und Schleswig-Holstein erhöht nun kurzfristig auch Berlin die Grunderwerbsteuer zum Jahreswechsel.
Nachträgliche Werbungskosten bei Vermietung (1.11.13)
Inwieweit Schuldzinsen und Vorfälligkeitsentschädigungen nach dem Verkauf einer vermieteten Immobilie noch als nachträgliche Werbungskosten abziehbar sind, ist weiter unklar.
Erbauseinandersetzungskosten als Anschaffungsnebenkosten (1.10.13)
Auch beim vollständig unentgeltlichen Erwerb einer Immobilie im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung können Nebenkosten entstehen, die bei einem Mietobjekt als Anschaffungsnebenkosten die AfA erhöhen.
Behelfsmäßige Eigennutzung verhindert Werbungskostenabzug (1.10.13)
Auch die behelfsmäßige Eigennutzung einer Immobilie, die für den Fall der erfolgreichen Vermietung jederzeit sofort beendet werden könnte, verhindert den Werbungskostenabzug.
Maklerkosten für den Verkauf eines Hauses als Werbungskosten (3.8.13)
Unter bestimmten Voraussetzungen können sogar die Maklerkosten für den Verkauf eines Hauses als Werbungskosten abziehbar sein.
Einbau einer Dachgaube ist keine begünstigte Handwerkerleistung (3.8.13)
Auch wenn der Wohnraumgewinn nur minimal ist, zählt der Einbau einer Dachgaube als steuerlich nicht begünstigte Neubaumaßnahme.
Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz bringt viele Änderungen im Steuerrecht (1.8.13)
Nach mehreren Anläufen ist das Jahressteuergesetz 2013 mit zahlreichen Änderungen im Steuerrecht jetzt als Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten.
Gewerblicher Grundstückshandel trotz angedrohter Versteigerung (1.7.13)
Das Finanzamt darf selbst dann einen gewerblichen Grundstückshandel unterstellen, wenn es durch die Androhung der Zwangsversteigerung selbst den Anlass für den Verkauf der Immobilie liefert.
Zweitwohnungsteuer für Gartenhütte (1.7.13)
Selbst für eine Blockhütte im Garten kann unter Umständen Zweitwohnungsteuer anfallen.
Veruntreute Instandhaltungsrücklagen als Werbungskosten (1.7.13)
Wenn der Hausverwalter die eingezahlte Instandhaltungsrücklage veruntreut, kann der Vermieter den Betrag als Werbungskosten ansetzen.

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