Einkommensteuer - Immobilien

Grundsteuererlass nach Leerstand wegen Sanierungsmaßnahmen (1.3.15)
Einen Leerstand wegen Sanierungsmaßnahmen hat der Eigentümer dann nicht selbst zu verantworten, wenn das Gebäude in einem städtebaulichen Sanierungsgebiet liegt.
Steuerliche Förderung der energetischen Sanierungen erneut gescheitert (1.2.15)
Die Große Koalition hat sich nicht auf ein neues Modell für die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung einigen können.
Neues Verfahren zur Grundsteuer beim Bundesverfassungsgericht (1.2.15)
Über 50 Jahre liegt der Hauptfeststellungszeitpunkt für die Einheitsbewertung von Grundbesitz mittlerweile zurück, weswegen der Bundesfinanzhof die Grundsteuer für verfassungswidrig hält und das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat.
Kauf von Grundstücken unter aufschiebenden Bedingungen (1.2.15)
Unter die Grunderwerbsteuer kann auch der Kauf von Gesellschaftsanteilen fallen; hat die Gesellschaft aber Grundstücke unter aufschiebenden Bedingungen gekauft, zählen diese Grundstücke nur dann, wenn die Bedingungen beim Kauf der Anteile bereits erfüllt sind.
Höhere Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen (1.12.14)
Zum 1. Januar 2015 soll die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen von 5,0 % auf 6,5 % steigen.
Zweitwohnungsteuer gilt nicht für leerstehende Wohnungen (1.11.14)
Für eine nur als Kapitalanlage gehaltene Wohnung fällt keine Zweitwohnungsteuer an.
Grundsteuererlass bei Zwischenmietverhältnis (1.10.14)
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit der Möglichkeit eines Grundsteuererlasses bei einem Zwischenmietverhältnis befasst und im Streitfall negativ entschieden.
Aktualisierte Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung (1.10.14)
Das Bundesfinanzministerium hat eine aktualisierte Version seiner Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung für bebaute Grundstücke veröffentlicht.
Flächenbezogener Verzicht auf die Umsatzsteuerfreiheit (1.9.14)
Eine Vermietung mit Umsatzsteuerausweis, die dann zum anteiligen Vorsteuerabzug berechtigt, ist auch für einzelne Räume oder eindeutig bestimmbare Teilflächen möglich.
Betreutes Wohnen ist eine haushaltsnahe Dienstleistung (1.9.14)
Weil es mit den Leistungen eines Pflegeheims vergleichbar ist, zählt auch betreutes Wohnen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, für die der Steuerbonus in Anspruch genommen werden kann.

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