Einkommensteuer - Immobilien

Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten (31.8.15)
In einem neuen Schreiben regelt das Bundesfinanzministerium ausführlich den Abzug von Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn die Immobilie verkauft oder nicht mehr vermietet wird.
Ersatzbemessungsgrundlage bei der Grunderwerbsteuer ist verfassungswidrig (31.8.15)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Ersatzbemessungsgrundlage bei der Grunderwerbsteuer rückwirkend ab dem 1. Januar 2009 für verfassungswidrig erklärt.
Badrenovierung als anteilige Arbeitszimmerkosten (1.7.15)
Wenn eine Badmodernisierung den Wert des gesamten Hauses steigert, sind die Renovierungskosten nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster anteilig als Betriebsausgaben abziehbar.
Einigung über Grundsteuerreform (1.7.15)
Die Landesfinanzminister haben sich jetzt auf Eckpunkte für die Reform der Grundsteuer geeinigt.
Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Brandenburg zum 1. Juli 2015 (1.7.15)
In Brandenburg gilt seit dem 1. Juli 2015 ein Grunderwerbsteuersatz von 6,5 %.
Entschädigungszahlung der Feuerversicherung als Einnahme (1.6.15)
Die Entschädigungszahlung der Feuerversicherung führt zu einer Einnahme, wenn für den entstandenen Schaden zuvor eine außergewöhnliche Abschreibung geltend gemacht wurde.
Entfernungspauschale bei Mieteinnahmen (1.6.15)
Wird eine vermietete Immobilie vom Vermieter so oft aufgesucht, dass sie zur regelmäßigen Arbeitsstätte wird, dann sind die Fahrtkosten nur in Höhe der Entfernungspauschale abziehbar.
Besteuerung von Grundstücksgemeinschaften (1.5.15)
Einkünfte und Werbungskosten bei Grundstücksgemeinschaften sind nach festen Regeln auf die Eigentümer zu verteilen.
Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern (1.5.15)
Eine Verfügung der Finanzverwaltung erklärt die umsatzsteuerliche Behandlung der verschiedenen Vertragsformen für die Überlassung von Flüchtlingsunterkünften an die öffentliche Hand.
Bundesrat will weitere Gesetzesänderungen (1.5.15)
Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme zum inoffiziellen Jahressteuergesetz 2016 viele Ergänzungen und Korrekturen zum bisherigen Gesetzesentwurf.

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