Einkommensteuer - Immobilien

Häusliches Arbeitszimmer führt nicht zu Spekulationsgewinnen (1.7.18)
Trotz Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer kann eine selbstgenutzte Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist komplett steuerfrei verkauft werden.
Verkauf eines unentgeltlich bestellten Erbbaurechts (1.5.18)
Beim Verkauf eines unentgeltlich bestellten Erbbaurechts kann kein steuerpflichtiger Spekulationsgewinn entstehen.
Bemessung der Grundsteuer ist verfassungswidrig (30.4.18)
Wie erwartet hat das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer in ihrer aktuellen Form als verfassungswidrig eingestuft und verlangt bis Ende 2019 eine verfassungskonforme Neuregelung.
Steuerpläne der neuen Regierungskoalition (30.3.18)
Der Koalitionsvertrag liefert eine Vorschau auf die Maßnahmen, die die neu geschlossene Große Koalition im Steuerrecht plant.
Abgrenzung von Neubaumaßnahmen bei Handwerkerleistungen (1.3.18)
Handwerkerleistungen in engem zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit dem Neubau sind nicht steuerlich begünstigt, auch wenn sie erst nach Begründung des Haushalts ausgeführt werden.
Doppelgaragenhälfte als Betriebsvermögen (1.3.18)
Eine Doppelgarage kann nur insgesamt oder gar nicht zum Betriebsvermögen gehören und ist damit kein notwendiges Betriebsvermögen, wenn sie maximal zur Hälfte für einen Firmenwagen genutzt wird.
Grundsteuer auf dem Prüfstand (1.3.18)
Das Bundesverfassungsgericht muss über die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer entscheiden, während die neue Große Koalition über eine weitere Form der Grundsteuer nachdenkt.
Vermietung von Immobilien samt Einrichtung (28.2.18)
Die Vermietung der Einrichtung einer Immobilie ist im Regelfall eine unselbständige Nebenleistung und damit ebenfalls umsatzsteuerfrei, wenn die Immobilie steuerfrei vermietet ist.
Vermietung an pauschal besteuernden Landwirt (4.1.18)
Bei der Vermietung von Immobilien an einen Landwirt, der seine Umsätze nach Durchschnittssätzen versteuert, ist keine Optierung zur Umsatzsteuerpflicht möglich.
Musterklage zu Straßenausbaubeiträgen vorerst gescheitert (4.1.18)
Von der Kommune festgesetzte Straßenausbaubeiträge können vorerst weiterhin nicht als Handwerkerleistungen berücksichtigt werden.

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