Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Anrufungsauskunft klärt Lohnsteuerfragen (28.2.18)
Lohnsteuerliche Zweifelsfragen beantwortet das Finanzamt Arbeitgebern und Arbeitnehmern mit einer gebührenfreien und verbindlichen Anrufungsauskunft.
Übertragung des Zeitwertkonto-Guthabens auf neuen Arbeitgeber (4.1.18)
Das Guthaben auf einem Zeitwertkonto kann steuerfrei auf einen neuen Arbeitgeber übertragen werden, denn erst die spätere Auszahlung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Beitragsbemessungsgrenzen 2018 (2.1.18)
Mit jedem Jahreswechsel werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung an die Lohnentwicklung des Vorjahres angepasst.
Stärkung der betrieblichen Altersversicherung (31.12.17)
Mit einer Vielzahl von Detailverbesserungen und einem neuen Fördermodell wird die betriebliche Altersversorgung ab 2018 deutlich ausgebaut und in der Handhabung vereinfacht.
Überblick der Änderungen zum Jahreswechsel (30.12.17)
Das neue Jahr bringt höhere Freibeträge und GWG-Grenzwerte, niedrigere Beitragssätze, die Betriebsrenten- und die Investmentsteuerreform sowie viele weitere Änderungen mit sich.
Selbst getragene Aufwendungen für Dienstwagen (1.12.17)
Das Bundesfinanzministerium hat sich mit den Urteilen des Bundesfinanzhofs zu vom Arbeitnehmer selbst getragenen Aufwendungen für einen Firmenwagen auseinandergesetzt.
Steuerabzug eines häuslichen Arbeitszimmers (31.10.17)
Das Bundesfinanzministerium hat die Regeln für den Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer überarbeitet.
Häusliches Arbeitszimmer für mehrere Einkunftsarten (1.10.17)
Wird ein Arbeitszimmer auch teilweise im Rahmen von Einkünften verwendet, die den Werbungskostenabzug ausschließen, reduziert sich dadurch nicht der jährliche Höchstbetrag von 1.250 Euro für die abziehbaren Kosten.
Entfernungspauschale bei Rückfahrt am Folgetag (1.10.17)
Auch wenn der Steuerzahler erst am Folgetag wieder vom Arbeitsort nach Hause fährt, ist die Entfernungspauschale nur einmal pro Fahrt zur Arbeitsstelle anzusetzen.
Personenbezogener Höchstbetrag bei mehreren Arbeitszimmern (1.9.17)
Auch bei mehr als einem Wohnsitz mit je einem häuslichem Arbeitszimmer können für das Arbeitszimmer maximal 1.250 Euro an Ausgaben pro Jahr geltend gemacht werden.

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